EPF-Energiebeschaffung („Strompool EPF“)
Im Rahmen des "Strompool EPF" beschaffen mehrere EPF-Mitglieder den Energieeinkauf gemeinsam.
Der Energieeinkauf erfolgt in Tranchen, gesetzeskonform über drei Jahre. Die Energie wird mit einem Dienstleister gemeinsam beschafft (Pool). Alle Teilnehmer haben den gleichen Einkaufspreis. Für die Spotmarkt-Beschaffung wird für die kurzfristige Prognoseerstellung (Optional, kann auch selber erstellt werden) mit einem Dienstleister zusammengearbeitet.
Für den EPF-Verein treten keine Kosten auf, diese werden durch die einzelnen EPF-Teilnehmer getragen. Der Einkauf der Tranchen wurde bereits gestartet und die Lieferung erfolgt erfolgt ab 2026. Zusätzliche Mitglieder können über ein Onboarding jederzeit dazustossen (kosteneutral für die bereits eingetretenten Mitglieder), ein Austritt ist über ein Offboarding möglich.
EPF-Energiebeschaffung („Strompool EPF“)
● Zweck: Gemeinsame Beschaffung von Energie zur Optimierung von Kosten, Minimierung von Risiken und Nutzung von Synergie- und Skaleneffekten.
● Leitprinzipien: Transparenz, Fairness, Effizienz, Risikomanagement, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung.
Organisationsstruktur des „EPF-Energiebeschaffung-Gremiums“